3G Regel ab sofort auch im Tennissport

Liebe Mitglieder,

wie ihr ja sicherlich schon alle mitbekommen habt, steigen die Inzidenzwerte in Deutschland und auch in unserem Landkreis kontinuierlich an und es gilt nun die 3G – Regel. Jeder der unsere Anlage betritt muss auf der Anlage nachweisen können, dass die Person getestet, geimpft oder genesen ist. Im Sinne der Eigenverantwortung appellieren wir als Verein an die Mitglieder inkl. ihrer Begleitpersonen, diese Vorgaben einzuhalten und andere Mitglieder zu schützen.

Es muss zudem damit gerechnet werden, dass stichprobenartige Kontrollen durch befugte Personen, wie z.B. das Ordnungsamt, durch geführt werden.

Aus diesem Grund hat uns der HTV auf die nachfolgenden Regelungen hingewiesen, die ab sofort gelten:

  • Ausschließlich Genesene, Geimpfte, Getestete dürfen die Innengastronomie, Veranstaltungen im Innenraum (Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote, Galerien, Theater, Museen, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen) und Sportstätten (insbesondere Fitnessstudios, Hallenbäder, Saunen, Sporthallen) betreten. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, für Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, für die Innenräume von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie für die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Überall, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine medizinische Maske – OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar, jeweils ohne Ausatemventil – zu tragen. Dies ist insbesondere beim Einlass in Verkaufsstellen des Einzelhandels, in Warteschlangen, an Haltestellen des ÖPNV und bei öffentlichen Darbietungen zu beachten.

 Somit dürfen Innenräume von Sportstätten nur unter Beachtung der „3-G-Regelungen“ betreten werden.

Diese Regelungen über die Allgemeinverfügung sind befristet bis zum Freitag, 24. September 2021. Gemäß dem Eskalationskonzept sollen die Beschränkungen wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden, wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wurde.

Eine Übersicht über Teststellen, wo Corona-Schnelltests aktuell kostenlos erhältlich sind, kann unter www.kreis-offenbach.de/testanspruch abgerufen werden. Corona-Schutzimpfungen sind ohne Termin möglich. Alle Details sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum nachzulesen.


Grundlagen:

  • Zugehörige Meldung des Kreises:
  • Allgemeinverfügung des Kreises
  • Hinweise des LSBH zu den ausführlichen Regelungen für den Sportbetrieb
  • Übersicht der geltenden Verordnungen und Auslegungshinweise des Landes Hessen

 

Viele Grüße

Euer Vorstand